Tagespflege und Nachtpflege

Von , Ärztin
und , Medizinredakteurin und Biologin
Dr. med. Katharina Larisch

Katharina Larisch ist freie Autorin der NetDoktor-Medizinredaktion.

Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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Die Tagespflege und Nachtpflege unterstützt und entlastet Angehörige, die Pflegebedürftige zuhause versorgen. Besonders die Tagespflege ist auch für Pflegebedürftige selbst ein Vorteil: Gemeinsame Mahlzeiten, Freizeitaktivitäten und Ausflüge fördern und aktivieren die Senioren. Lesen Sie mehr zur Tagespflege und Nachtpflege!

Teilstationäre Pflege

Tagespflege und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Versorgung (teilstationäre Pflege). Dabei verbringen Pflegebedürftige den Tag oder die Nacht in einer entsprechenden Einrichtung. Die restliche Zeit (die Nacht bei der Tagespflege und den Tag bei der Nachtpflege) werden sie zuhause betreut.

Die teilstationäre Pflege ist somit eine Mischung aus der stationären Pflege im Heim und der ambulanten Betreuung zu Hause. Sie kann vielen Menschen den Umzug in ein Heim ersparen oder hinauszögern und ist eine wertvolle Entlastung und Unterstützung für die Angehörigen.

Tagespflege

Senioren, die häusliche Pflege erhalten, können in einer Tagespflegestätte (Tageszentrum) mehrere Stunden tagsüber verbringen, und zwar einmal oder mehrmals die Woche. Die meisten Einrichtungen bieten eine Tagespflege an Werktagen an, manche auch an Wochenenden. Ein Fahrdienst holt die Pflegebedürftigen morgens zu Hause ab und bringt sie später wieder zurück.

Die Betreuung an Werktagen ermöglicht es den Angehörigen, ihrem Beruf nachzugehen und trotzdem einen Teil der häuslichen Pflege zu übernehmen. Auch wenn die Angehörigen nicht berufstätig sind, ist in manchen Fällen die Tagespflege sinnvoll, beispielsweise bei Demenzpatienten: Die Pflegebedürftigen können so den Tag in Gesellschaft ausserhalb der eigenen vier Wände verbringen, gemeinsam mit anderen ihre Mahlzeiten einnehmen und verschiedene Therapie- und Freizeitangebote der Einrichtung nutzen. Durch diese sozialen Kontakte, Anregungen und Aktivitäten leben viele Menschen wieder auf. Zudem können noch vorhandene Fähigkeiten trainiert werden.

Nachtpflege

Nachtpflege-Einrichtungen bieten eine Betreuung und Pflege vom frühen Abend bis zum Aufstehen am nächsten Morgen. Gut aufgehoben sind hier vor allem Menschen, die nachts sehr unruhig sind, medizinisch versorgt werden müssen oder nachts allein in ihrer Wohnung sind. Wie bei der Tagespflege werden die Personen von einem Fahrdienst abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Die Mitarbeiter der Nachtpflege erledigen auch viele Tätigkeiten der Grundpflege, beispielsweise die Körperpflege und das Ankleiden.

Richtiges Angebot finden

Das Angebot an Einrichtungen für die Tagespflege und Nachtpflege ist nicht so flächendeckend wie das Angebot an Heimplätzen. Informationen über Einrichtungen der Tagespflege und Nachtpflege in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei den Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten und Pflegeversicherungen.

Lassen Sie sich ausführlich informieren und beraten, bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden. In einem Tagespflegezentrum etwa sollte der Tagesablauf klar strukturiert, aber nicht zu starr sein. Zudem sollte es den Pflegebedürftigen ein Programm bieten, das ihren Bedürfnissen entspricht. Informieren Sie sich, welche Freizeitaktivitäten (Handarbeiten, Singen, Malen, Ausflüge etc.) neben der Pflege angeboten werden. Vielfach stehen auch Krankengymnastik, Mobilitätsübungen und Gedächtnistraining auf dem Plan.

Tagespflege und Nachtpflege: Die Kosten

Die Pflegeversicherung kann für Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 die Pflegekosten der Tagespflege und Nachtpflege übernehmen (inklusive der Kosten für den Hol- und Bringdienst). Voraussetzung: Die häusliche Pflege ist nicht ausreichend sichergestellt oder muss ergänzt werden. Der monatliche Kostenzuschuss richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 liegt er bei 724 Euro, bei Pflegegrad 3 bei 1.363 Euro. Personen mit Pflegegrad 4 erhalten 1693 Euro und bei Pflegegrad 5 beträgt der Zuschuss 2.095 Euro.

Die Kosten für Essen und Freizeitangebote in der Einrichtung der Tagespflege oder Nachtpflege werden vom Beitrag der Pflegeversicherung nicht abgedeckt. Diese müssen die Versicherten selbst tragen.

Der Anspruch auf Tagespflege und Nachtpflege kann übrigens mit dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegegrad 1: Keine Kostenübernahme

Bei Menschen mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegeversicherung die Tagespflege und Nachtpflege nicht. Diese Pflegebedürftigen können aber den Entlastungsbetrag (monatlich 125 Euro) für die Kosten einer teilstationären Pflege verwenden.

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autoren:
Dr. med.  Katharina Larisch

Katharina Larisch ist freie Autorin der NetDoktor-Medizinredaktion.

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
  • Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, Stand: 20.08.2021, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 17.01.2022)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 17.01.2022)
  • Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zuhause wohnen, unter: www.wegweiser-demenz.de (Abrufdatum: 17.01.2022)
  • Verbraucherzentrale: Tages- und Nachtpflege: eine Stütze für die Pflege zuhause, Stand: 19.08.2021, unter: www.verbraucherzentrale.de (Abrufdatum: 17.01.2022)
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