Abtreibungspille

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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Die Abtreibungspille stellt eine Möglichkeit dar, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden. Sie enthält den Wirkstoff Mifepriston. Er hemmt das körpereigene Hormon Progesteron, das essenziell für die Entwicklung und den Erhalt der Schwangerschaft ist. Mit der Abtreibungspille lässt sich aber nur eine frühe Schwangerschaft beenden - keine, die bereits weiter fortgeschritten ist. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen & Antworten rund um die Abtreibungspille!

Abtreibungspille

Was ist die Abtreibungspille?

Die Abtreibungspille ist eine Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston. Es lässt sich damit ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) durchführen. Möglich ist dies aber nur in der frühen Schwangerschaft. Mit dem Fortschreiten der Schwangerschaft verliert die Abtreibungspille nämlich an Wirkung.

Keine "Pille danach"!

Die Abtreibungspille darf nicht mit der "Pille danach" verwechselt werden. Diese muss je nach Präparat spätestens 72 oder 120 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden und hemmt oder verzögert in erster Linie den Eisprung - verhindert also das Eintreten einer Schwangerschaft. Damit ist die "Pille danach" keine Abtreibungspille.

Wie wirkt die Abtreibungspille?

Der Wirkstoff der Abtreibungspille - Mifepriston - ist ein künstliches Hormon. Es blockiert die Wirkung des körpereigenen Hormons Progesteron, das in der Schwangerschaft unerlässlich ist: Es bereitet die Gebärmutterschleimhaut auf die Einnistung der befruchteten Eizelle vor und sorgt dafür, dass die Schwangerschaft auch aufrecht erhalten bleibt. Wenn die Progesteron-Wirkung nun durch die Abtreibungspille gehemmt wird, öffnet sich der Muttermund, die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack mit dem Embryo lösen sich ab und können - wie bei einer Regelblutung - abgestossen werden.

Ausserdem macht Mifepriston die Gebärmutterschleimhaut empfänglicher für ein weiteres Medikament, das die Frau erhält, um die Wirkung der Abtreibungspille zu verstärken: Sie bekommt zusätzlich ein künstliches Prostaglandin (Misoprostol). Das ist ein wehenförderndes Mittel, das Kontraktionen der Gebärmutter anregt und so die Abstossung des Schwangerschaftsgewebes vorantreibt.

Wer bekommt die Abtreibungspille?

In der Schweiz gilt eine Fristenlösung: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche dürfen Frauen selbst wählen, ob sie das Kind bekommen möchten. Wenn nicht, können sie sich in der frühen Schwangerschaft für eine medikamentöse Abtreibung mit Mifepriston entscheiden. Diese wird in der Regel bis zur 7. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Viele Spitäler und Arztpraxen geben die Abtreibungspille aber auch bis zur 9. Schwangerschaftswoche ab. Innerhalb von 36 bis 48 Stunden muss dann das Prostaglandin eingenommen werden, um die Abtreibung mit Tabletten zu vervollständigen.

Auch Frauen, die keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, keine Krankenkasse oder Versicherung haben, können in der Schweiz eine Abtreibung vornehmen lassen. Gegebenenfalls müssen sie die Kosten dafür aber zur Gänze selber tragen.

Medizinische Gründe gegen einen medikamentösen Abbruch

Der Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston- und Prostaglandin-Tabletten ist in folgenden Fällen nicht möglich:

  • Verdacht auf eine Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter (wie Eileiterschwangerschaft)
  • chronisches Nebennierenversagen
  • angeborene Porphyrie (eine Gruppe seltener Stoffwechselerkrankungen)
  • schweres, nicht behandelbares oder unbehandeltes Asthma
  • bekannte Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe der Medikamente (Mifepriston, Prostaglandin etc.)

Bei Leberversagen, Nierenversagen und Unterernährung wird sicherheitshalber von der Abtreibungspille abgeraten, weil entsprechende Studien hierzu fehlen.

Einzelfallentscheidung bei gestörter Blutgerinnung

Bei Frauen, die eine Blutgerinnungsstörung haben oder aktuell mit blutverdünnenden Medikamenten (wie Marcumar, Heparin) behandelt werden, könnte ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch gefährlich starke Blutungen auslösen. Der Arzt muss daher im Einzelfall entscheiden, ob die ungewollte Schwangerschaft nicht besser mittels Absaugung statt Abtreibungspille beendet wird.

Wie ist der Ablauf?

Ihr Schwangerschaftstest fällt positiv aus? Dann ist die ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft der nächste notwendige Schritt. Der Arzt wird auch die Dauer Ihrer Schwangerschaft (Schwangerschaftswoche) bestimmen und sicherstellen, dass sich die befruchtete Eizelle nicht ausserhalb der Gebärmutter eingenistet hat (wie etwa bei einer Eileiterschwangerschaft). Letzteres ist eine Voraussetzung für die Anwendung der Abtreibungspille.

Sie sind tatsächlich schwanger, aber unsicher, wie es weitergehen soll? Dann können Sie sich kostenlos und vertraulich beraten lassen, etwa bei einer anerkannten Beratungsstelle zu Schwangerschaft. Darauf haben Sie laut Gesetzgeber ein Anrecht - eine Pflicht ist diese Beratung vor einer Abtreibung aber nicht. Kontaktadressen zur Beratungsstellen finden Sie hier.

Wenn Sie sich für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille entschieden haben, sieht der weitere Ablauf wie folgt aus:

1. Vorgespräch

Vor einer Abtreibung ist ein eingehendes Arztgespräch vorgeschrieben. Die einzelnen Kantone legen fest, welche Arztpraxen und Spitäler die Voraussetzungen für solche anerkannten Beratungsgespräche und Abtreibungen erfüllen.

Der Arzt muss Sie in dem Gespräch über die gesundheitlichen Risiken eines Schwangerschaftsabbruches aufklären und Ihnen gegen Unterschrift einen Leitfaden mit folgenden Inhalten aushändigen:

  • Verzeichnis der kostenlos zur Verfügung stehenden Beratungsstellen (siehe oben)
  • Verzeichnis von Vereinen und Stellen, die Schwangeren moralische und materielle Hilfe anbieten
  • Auskunft über die Möglichkeit, das geborene Kind zur Adoption freizugeben

Sind Sie unter 16 Jahre alt, muss sich der Arzt vergewissern, dass Sie sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt haben.

Sie müssen dem Arzt am Ende schriftlich bestätigen, dass das Gespräch durchgeführt wurde und Sie sich für eine Abtreibung entschieden haben. Im Anschluss kann er Ihnen gleich die Abtreibungspille geben, wenn Sie das wünschen. Es ist keine Wartezeit oder Bedenkzeit zwischen dem schriftlichen Gesuch um Abtreibung und der eigentlichen Abtreibung gesetzlich vorgeschrieben.

2. Einnahme der Abtreibungspille

Der Arzt gibt Ihnen die Abtreibungspille - entweder eine einzelne Tablette zu 600 mg Mifepriston oder drei Tabletten zu je 200 mg. Der Wirkstoff stoppt, wie oben beschrieben, die Schwangerschaft. Die meisten Frauen entwickeln in der Folge ungefähr 24 Stunden nach der Einnahme eine Blutung, die der normalen Monatsblutung ähnelt. Einige wenige Frauen bekommen sogar eine stärkere Blutung, über die bereits der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgestossen werden - etwas, was normalerweise erst nach der Verabreichung des Prostaglandinpräparats passiert.

Sie können die Abtreibungspille (und später das Prostaglandin) direkt in der Arztpraxis bzw. im Spital einnehmen. Oder Sie entscheiden sich für eine Einnahme zuhause. Der Arzt gibt Ihnen die Medikamente dann mit genauen Anweisungen zur Anwendung mit.

3. Verabreichung von Prostaglandin

Das Prostaglandin (Misoprostol) muss 36 bis 48 Stunden nach der Abtreibungspille eingenommen werden. Es sorgt meist innerhalb von drei bis vier Stunden für eine Fehlgeburt, also für die Ausstossung des Embryos und der Gebärmutterschleimhaut im Rahmen einer Blutung.

Frauen, die Rhesusfaktor negativ sind, spritzt der Arzt auch ein Medikament, das die Bildung von Antikörpern gegen den Rhesusfaktor verhindert. Sonst könnte es bei einer späteren Schwangerschaft mit einem Rhesus-positiven Kind Komplikationen geben. Mehr dazu lesen Sie hier.

4. Nachuntersuchung

Innerhalb von zehn bis 14 Tagen nach Verabreichung der Abtreibungspille und des Prostaglandins müssen Sie unbedingt zur ärztlichen Nachuntersuchung gehen. Dabei kontrolliert der Arzt etwa mittels Ultraschall-Untersuchung, ob die Schwangerschaft wirklich vollständig beendet wurde. Es kann nämlich sein, dass der Abbruch nicht geklappt hat - die Schwangerschaft also weiter besteht. Oder es wurde nicht das gesamte Schwangerschaftsgewebe ausgestossen, sodass sich noch Reste davon in der Gebärmutter befinden. In solchen Fällen könnte eine erneute Medikamentengabe oder ein operativer Eingriff (Absaugung) notwendig sein.

Abtreibungspille: Vorteile & Risiken

Eine Abtreibung mit Mifepriston-Pille und Prostaglandin-Präparat ist in ungefähr 95 bis 98 Prozent der Fälle erfolgreich. Im Unterschied zum instrumentellen Schwangerschaftsabbruch (Absaugung) erfordert sie in der Regel keine Narkose und keinen operativen Eingriff (der zudem das Risiko einer Gebärmutterverletzung birgt). Der medikamentöse Abbruch ist ausserdem schon sehr früh in der Schwangerschaft möglich. Er hat auch keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit der Frau, sofern er ohne Komplikationen verläuft. Einem späteren Kinderwunsch steht also in dieser Hinsicht nichts entgegen.

Nachteilig ist, dass sich der medikamentöse Abbruch über mehrere Tage erstreckt und somit länger dauert als ein instrumenteller Abbruch. Frauen müssen sich auf eine Blutungszeit von durchschnittlich 12 Tagen einstellen. Leichte Blutungen (Schmierblutungen) können auch bis zu vier Wochen anhalten, selten noch länger.

Trotz Blutung sollten Sie in den ersten Tagen nach dem Abbruch keine Tampons verwenden, um eine Infektion im Unterleib zu vermeiden. Aus demselben Grund wird in den ersten Tagen von Sex abgeraten. Ihr Arzt wird Ihnen hierzu genauere Empfehlungen geben.

Nebenwirkungen & Komplikationen

Zu den häufigsten Nebenwirkungen beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit Abtreibungspille und Prostaglandin zählen krampfartige Unterleibsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und starke Blutungen. Bei Bedarf verordnet Ihnen der Arzt Medikamente dagegen.

Selten hält die Abbruchblutung nach der medikamentösen Abtreibung so lange an, dass eine ärztliche Behandlung nötig wird (Ausschabung). In der Gebärmutter zurückbleibendes Schwangerschaftsgewebe (Plazenta) birgt zudem das Risiko einer Infektion. Deshalb ist die Nachuntersuchung nach einem Schwangerschaftsabbruch so wichtig.

Insgesamt sind Komplikationen nach einem Schwangerschaftsabbruch (mit Tabletten oder per Absaugung) selten.

Abtreibungspille: Kosten

Allgemein gilt: Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch (medikamentös, chirurgisch) variieren zwischen 500 und 3.000 CHF - je nach Kanton und Methode (ein medikamentöser Abbruch kostet weniger als ein chirugischer). Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nach Abzug von Franchise (fixer Jahresbetrag, den Versicherte als Beteiligung an Arzt-, Spitals- und Behandlungskosten leisten müssen) und Selbstbehalt.

Was empfinden die Frauen?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist für die meisten Frauen eine psychisch belastende Situation, egal, für welche Abbruchmethode sie sich entscheidet. Den Abbruch mittels Abtreibungspille und Prostaglandin-Tabletten betrachten viele Frauen als zumindest körperlich schonender als den instrumentellen Abbruch. Zudem empfinden manche bei der Medikamentenanwendung mehr Selbstbestimmung und Verantwortung als beim operativen Eingriff unter Narkose, während das auf andere Frauen nicht zutrifft.

Unterschiedlich wahrgenommen wird auch, dass der Schwangerschaftsabbruch mittels Abtreibungspille und Prostaglandin-Präparat länger dauert als der instrumentelle Abbruch. Tatsache ist: Eine Frau erlebt die Abtreibung mit Tabletten in allen Phasen bewusster mit als eine Absaugung unter Narkose. Zudem ähnelt der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit seiner Abbruchblutung einer Fehlgeburt. Für manche Frauen stellt dies eine zusätzliche seelische Belastung dar. Anderen dagegen hilft das unmittelbare, intensive Erleben des Schwangerschaftsabbruches, diesen seelisch zu verarbeiten.

Seelische Folgen?

Studien zufolge erhöht ein Schwangerschaftsabbruch allein nicht das Risiko, dass eine Frau später eine seelische Störung entwickelt - egal, ob die Schwangerschaft per Abtreibungspille oder Absaugung beendet wurde. Entscheidend ist, dass Frauen in dieser Ausnahmesituation medizinisch und seelisch gut betreut werden. Dann entwickeln sie nicht häufiger psychische Probleme als Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen, wie die aktuelle Studienlage zeigt.

Ungünstige Umstände können allerdings das Risiko für seelische Probleme nach einem instrumentellen oder medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erhöhen. Dazu zählen etwa belastende Lebensumstände wie Gewalterfahrungen oder Armut, aber auch Druck durch den Partner oder die Familie, die Schwangerschaft abzubrechen. Auch wenn eine Frau nicht ausreichend soziale oder emotionale Unterstützung erfährt oder gezwungen ist, die Abtreibung geheim zu halten, begünstigt dies seelische Probleme.

Zeit lassen bei der Entscheidung

Einem straffreien Schwangerschaftsabbruch gewährt der Gesetzgeber nur einen begrenzten Zeitrahmen. Solange dieser aber nicht fast ausgeschöpft ist, sollten Frauen sich die nötige Zeit nehmen für die Entscheidung, ob sie eine ungewollte Schwangerschaft beenden möchten und wenn ja, wie - mittels Abtreibungspille und Prostaglandinpräparat oder per Absaugung. Einfühlsame und ergebnisoffene Gespräche mit einem Arzt oder Schwangerschaftskonfliktberater können der Frau dabei helfen.

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Produktinformationen des Mifepriston-Präparats (Anhänge I-III der Kommissionsentscheidung), unter: www.bfarm.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch", Hintergrundmeldung vom 01.07.2020, unter: www.bmfsfj.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Fachinformationen zu Mifepriston (D, AT, CH)
  • Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung, Wien: "Die Methoden", unter: https://abtreibung.at (Abruf: 30.12.2021)
  • Österreichische Gesellschaft für Familienplanung: "Schwangerschaftsabbruch", unter: https://oegf.at (Abruf: 30.12.2021)
  • Pro Familia e.V. Bundesverband: "Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston und Misoprostol", 2. Auflage, 2012, unter: www.profamilia.de
  • Pro Familia e.V.: "Schwangerschaftsabbruch ("Abtreibung")", unter: www.profamilia.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: "Krankenversicherung: Wahlfranchisen" (Stand: 28.01.2021), unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 30.12.2021)
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, Stand am 1. Juli 2021: "Schwangerschaftsabbruch", unter: www.fedlex.admin.ch (Abruf: 30.12.2021)
  • Sexuelle Gesundheit Schweiz, Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit in der Schweiz: "Schwangerschaft abbrechen", unter: www.sexuelle-gesundheit.ch (Abruf: 30.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Der Beratungsschein", unter: www.familienplanung.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch", unter: www.familienplanung.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Der Schwangerschaftsabbruch: Traurig und erleichternd zugleich", unter: www.familienplanung.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs", unter: www.familienplanung.de (Abruf: 30.12.2021)
  • Weyerstahl, T. & Stauber, M.: Duale Reihe Gynäkologie und Geburtshilfe, Georg Thieme Verlag, 4. Auflage, 2013
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